Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht und der Normenreihe EN 16931 entspricht (§ 14 Abs. 1 UStG). Eine PDF-Datei allein ist keine E-Rechnung. Gelegentlich wird sie auch „Erechnung“ geschrieben.
Ab wann muss mein Unternehmen E-Rechnungen ausstellen?
Ab dem 01.01.2027, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 € lag, sonst ab dem 01.01.2028 (§ 27 Abs. 38 UStG). Ausnahmen bestehen unter anderem für Kleinbetragsrechnungen und Kleinunternehmer. Empfangen können müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen bereits seit dem 01.01.2025.
Darf ich noch PDF-Rechnungen verschicken?
Nur in der Übergangszeit und nur mit Zustimmung des Empfängers: bis 31.12.2026, bei einem Gesamtumsatz im Vorjahr von höchstens 800.000 € bis 31.12.2027 (§ 27 Abs. 38 UStG).
Gibt es Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht?
Ja, unter anderem für: Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV); Fahrausweise (§ 34 UStDV); Kleinunternehmer beim Ausstellen (§ 34a UStDV), Empfang bleibt Pflicht; bestimmte steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG (§ 14 Abs. 2 UStG); Leistungen an Nichtunternehmer (B2C).
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
Beide sind E-Rechnungen nach EN 16931, unterscheiden sich aber in der Form. Die XRechnung ist eine reine XML-Datei für die maschinelle Verarbeitung, ZUGFeRD verbindet ein lesbares PDF/A-3 mit einer eingebetteten XML-Datei. Als E-Rechnung gelten ZUGFeRD-Rechnungen ab Version 2.0.1, außer in den Profilen MINIMUM und BASIC-WL (FAQ des Bundesfinanzministeriums).
Brauche ich bei E-Rechnungen noch eine Texterkennung (OCR)?
Für die E-Rechnung selbst nicht: Ihre Angaben liegen strukturiert in der XML-Datei und werden direkt gelesen statt aus einem Bild erkannt. Texterkennung bleibt nur für Rechnungen auf Papier oder als einfaches PDF, die in der Übergangszeit noch eingehen können – bis Ende 2026, bei Ausstellern mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz bis Ende 2027.
Welche Formate erzeugt WinLine?
WinLine erzeugt die XRechnung wahlweise in der Syntax CII oder UBL. ZUGFeRD/Factur-X entsteht als hybride Datei, also als PDF/A-3 mit eingebetteter XML-Datei in CII-Syntax, auf Wunsch auch als reine XML-Datei; neben dem Profil EN 16931 (Comfort) ist auch das Profil Extended möglich. Dazu kommen weitere Formate wie das österreichische ebInterface in den Versionen 4.3 und 6.1. Formate wie Peppol BIS Billing oder E-Rechnungsformate anderer EU-Länder lassen sich ergänzen.
Welche E-Rechnungen kann WinLine einlesen?
WinLine liest ZUGFeRD/Factur-X in den Profilen EN 16931 (Comfort) und XRechnung ein, die XRechnung in UBL-Syntax nach EN 16931 als Rechnung (Invoice) und als Gutschrift (CreditNote) sowie ebInterface 6.1. Bei Bedarf lassen sich weitere Formate ergänzen, etwa ZUGFeRD Extended, XRechnung Extension oder Peppol BIS Billing.
Brauche ich eine zusätzliche E-Rechnungssoftware?
Nein. Versand, Empfang, Prüfung, Freigabe, Buchung und Archivierung erfolgen in WinLine mit den Modulen eBILLING, BELEG PRO und ARCHIV.
Reicht ein E-Mail-Postfach für den Empfang?
Ja, der Empfang über ein E-Mail-Postfach genügt. Die Rechnung übernehmen Sie anschließend zum Beispiel per Drag & Drop in WinLine.
Welche WinLine-Version brauche ich?
Für die Einrichtung der E-Rechnung empfehlen wir die jeweils aktuelle WinLine-Version. Ihr WinLine-Partner prüft, ob ein Update nötig ist.
Welche WinLine-Module werden benötigt?
Für den Versand WinLine FAKT und eBILLING. Für Empfang und Verarbeitung WinLine BELEG PRO und für die Archivierung das WinLine ARCHIV. Möchten Sie auch unsere Workflows nutzen, kommt das WinLine CRM hinzu.